Beliebung aus dem Jahr 1982

Artikel I

Die Gildesprache ist unsere plattdeutsche Heimatsprache.

Der Gildeschatz, das sind unter anderem:

  • der Goldene Apfel,
  • das Original-Siegel,
  • die Königskette,
  • der Willkomm von 1698
  • die Holzdekoration von 1733,
  • die Wappen mit alten Königsschildern,
  • zahlreiches Zinngeschirr (Becher ab 1687),
  • wertvolle historische Urkunden und Bücher (ab 1451)

Er befindet sich in den Gildeladen in der Obhut des 1. Ältermannes und ist an einem sicheren Ort zu verwahren.

Die Ältermannstöcke, Wahrzeichen ihrer Ämter, befinden sich beim jeweiligen Inhaber.

Unsere ehrwürdigen Gildefahnen werden in Glasvitrinen im Rathaus verwahrt und werden zu jeweiligen Anlässen entnommen und mitgeführt.

Artikel II

In den hölzernen Laden der Gilde werden alle Schätze und Bücher verwahrt. Die geöffnete Hauptlade ist daher Symbol für die Unzerbrechlichkeit der Gilde in den vergangenen Jahrhunderten und für alle Zukunft.

 

Es hat sich jeder Gildebruder vor diesem ehrwürdigem Symbol respektvoll zu verhalten.

Hinter der offenen Lade stehend hat der 1. Ältermann das alleinige Recht und die Pflicht, Gericht über die Gildebrüder zu halten.

Kläger kann jedes Gildemitglied sein.

Beklagte können alle Gildemitglieder einzeln oder in Gruppen, niemals aber Mitglieder des engeren Vorstands sein.

Beklagte werden von den Weinschaffern, soweit sie sich nicht im Gildelokal befinden, von den Leutnants auf Geheiß des 1. Ältermannes vor die offene Lade geführt. Zu seiner Rechtsfindung kann der 1. Ältermann Zeugen zulassen, deren Aussagen vor der Lade er nach dem Gewicht des Ranges wie folgt bewerten darf:

 

Ein einfaches Mitglied hat 1 Stimme

Schaffer, Leutnants und der Gildebote haben je 3 Stimmen

der Adjutant hat 5 Stimmen

der König, der Major und der 2. Ältermann haben je 15 Stimmen

andere Vorstandsmitglieder und Ehrenmitglieder haben je 10 Stimmen

 

Der 1.Ältermann als oberster Gerichtsherr gibt stets den Ausschlag und entscheidet endgültig.

Er kann dem 2. Ältermann das Amt als Gerichtsherr zeitweise übertragen.

 

Das Strafmaß kann vielfältig sein und soll der Gilde nützen. In der Regel soll aber der Goldene Apfel mit gutem Wein gefüllt und ein dem Verurteilten angemessenes Armengeld erhoben werden.

 

Der Verurteilte hat das Recht, zuerst aus dem Goldenen Apfel zu trinken, soviel er mit einem Zug mag. Sodann geht das Trinken in Rangfolge reihum.

 

Eröffnet und beendet wird die Gildegerichtsverhandlung mit zweimaligem Klopfen.

Artikel III

Der Gildeanzug

Der Gildeanzug besteht aus einem schwarzen Anzug oder Gehrock, weißem Hemd, schwarzem Schlips, schwarzem Zylinder, schwarzen Schuhen, lebender, dunkelroter Rose am linken Revers und an der linken Zylinderseite, Gildeplakette und Handstock.

Die Uniformen der Offiziere und des Gildeboten sind den traditionellen Abbildungen zu entnehmen.

Der Gildeanzug ist an beiden Gildetagen (Montag und Dienstag) ganztägig zu tragen.

Die Gilderosen sind bei jeder offiziellen Gildeveranstaltung zu tragen.

Artikel IV

Zeltgemeinschaften

Es ist eine Eigenart des Gildeschießfestes, daß es von den Gildemitgliedern in Zelten, die im Kreis des Schützenplatzes aufgestellt sind, gefeiert wird. Eine Anzahl von Gildebrüdern kann sich mit Genehmigung des Vorstandes zu Zeltgemeinschaften zusammenschließen und zu den Gildetagen auf dem Gildeplatz ein Zelt errichten. Die Genehmigung zur Begründung einer Zeltgemeinschaft und Aufstellung eines Zeltes hängt weitgehend davon ab, ob genügend Platz zur Errichtung eines neuen Zeltes vorhanden ist.

Weitere Voraussetzungen sind:

 

  1. a)  Die Zeltgemeinschaft muß mindestens aus 10 Gildebrüdern bestehen,

 

  1. b)  Die Zeltgemeinschaft muß ein Gildezelt zu Eigentum besitzen, über dessen Art, Umfang und Größe der Vorstand die Genehmigung erteilt. Außerdem muß jeder Zeltgemeinschaft ein vom Vorstand zugelassenes Gildegewehr gehören. Dieses Gewehr ist zum Gildeschießfest der Gilde zur Verfügung zu stellen.

 

  1. c)  Ein Gildezelt darf nicht mehr aufgebaut werden, wenn die Mitgliederzahl auf 7 Gildebrüder herabsinkt. Der Gildevorstand kann über die Auflösung dieser Zeltgemeinschaften entscheiden, wenn keine neuen Mitglieder aufgenommen werden.

 

Jede Zeltgemeinschaft kann sich eine Satzung geben, die jedoch nicht im Widerspruch zur Satzung der Gilde stehen darf.

Artikel V

Das Gildejahr

 

  1. A.    Die Revision

 

Zur Vorbereitung der Ältermannübergabe wird Anfang Januar eines jeden Jahres die Revision der Geschäftsführung durch die Revisoren durchgeführt.

 

Die Revision findet in der Regel am 2. Sonnabend im neuen Jahr statt, nachdem am 1. Wochenende im neuen Jahr der Buchungsschluss fertiggestellt wurde.

 

Die beiden Revisoren werden auf der Gilde-Mittwoch-Versammlung für 6 Jahre von der Gildeversammlung in der Weise eingesetzt, daß ein neu gewählter Revisor 3 Jahre mit seinem Vorgänger und 3 Jahre mit seinem Nachfolger zusammenarbeitet.

Der Dienstälteste ist der 1. Revisor. Es sollte mindestens ein Revisor zur Vertretung vor dem Finanzamt befugt sein, da die steuerliche Beratung der Gilde gleichzeitig von den Revisoren wahrgenommen wird.

 

Die Revisoren sind in ihrem Aufgabenbereich völlig unabhängig und sind nur der Gildeversammlung Rechenschaft schuldig. Es steht dem 1. Ältermann frei, die Revisoren zu Vorstandssitzungen als Beobachter einzuladen oder sie als Berater zu befragen.

 

Der 1. Revisor legt zusammen mit dem 1. Ältermann spätestens 1 Monat vor Jahresschluss das Prüfungslokal und die Uhrzeit fest.

 

Der Gildeschreiber, der gleichzeitig Kassenführer ist, nimmt von Anfang an an der Revision teil. Zu einer vereinbarten späteren Uhrzeit können die 3 Ältermänner dazukommen, um zur Klärung von Beanstandungen beizutragen. Auch andere Gildebrüder können geladen werden, wenn sie mit Geldangelegenheiten oder Sachverwaltungen befaßt waren. Die Revisoren arbeiten unentgeltlich. Auch für steuerliche Beratungen gegenüber der Gilde. Sie haben das Recht, ein bescheidenes Abendbrotessen mit Getränken am Revisionstage einzunehmen.

In der Woche nach der Revision wird der Prüfungsbericht ausgearbeitet und ist noch vor der Ältermannübergabe den Mitgliedern des engeren Vorstands in Kopie zu übermitteln. Im Rahmen der Ältermannübergabe ist der Bericht offiziell vorzutragen.

Den Revisoren steht das Recht zur unmittelbaren Entlastung des Vorstandes und namentlich des 1. Ältermannes zu. Sollte die Entlastung nicht erteilt werden können, weil mindestens ein Revisor Beanstandungen – auch nach Anhörung der Betroffenen – für gewichtig hält, hat auf seinen Antrag hin der neue 1. Ältermann innerhalb eines Monats nach der entscheidenden Feststellung mit einer Frist von 10 Tagen die Gildeversammlung einzuberufen, die endgültig zu entscheiden hat. Nach Eröffnung dieser Versammlung durch den 1. Ältermann übernimmt ein Revisor die Versammlungsleitung.

 

Neben der jährlichen Finanzprüfung mit Einnahmen und Ausgaben ist alle 3 Jahre  das Inventar körperlich zu überprüfen. Differenzen im Sachbestand haben unter der Leitung des 1. Ältermannes die Gildebrüder aufzuklären, die in den 3 vorausgegangenen Jahren Ältermann waren.

  1. Die Ältermannübergabe

Die Ältermannübergabe findet so früh wie möglich im Januar eines jeden Jahres statt.

In der Regel fällt dieser Anlass auf den 3. Sonnabend im Januar.

 

Gastgeber ist der 2. Ältermann, der durch die Übergabe 1. Ältermann wird. Der Gastgeber soll noch im alten Jahr die Einladung zu sich nach Hause oder – falls seine Wohnung zu dafür klein ist – in eine Gastwirtschaft persönlich durch den Gildeboten aussprechen.

 

Eingeladen werden müssen auf jeden Fall der engere Vorstand, die Revisoren und die Ehrenmitglieder sowie Adjutant und Gildebote. Zur Unterstützung der „Fru Öllst“ können auch die Weinschaffer beordert werden, die dann mit weißer Schürze zu erscheinen haben. Darüberhinaus kann der Gastgeber in beschränktem Umfang persönliche Gildefreunde einladen. In diesem Fall ist vorher eine Vorstandssitzung abzuhalten, um sich mit den Revisoren innerhalb des engeren Vorstandes  frei aussprechen zu können.

 

Die Gäste erscheinen gildezünftig im schwarzen Anzug mit roter Rose. Der König trägt die grüne Schärpe und den Königsorden, die Ältermänner ihre Stöcke. Für den Fall eines Major- oder Kapitänwechsels haben diese ihren Säbel zur Übergabe mitzubringen.

 

Im Namen des geladenen Vorstandes überreicht der Major der gastgebenden „Fru Öllst“ einen Blumenstrauß. Außerdem bringen nur noch die Revisoren einen Blumenstrauß mit.

 

Die anwesenden Gäste warten stehend bis der Major die Plätze einzeln zugewiesen hat.

Der Gastgeber begrüßt die Gäste und lässt den König «hochleben».

 

Danach wird gegessen.

 

Nach dem Essen eröffnet der noch amtierende 1. Ältermann durch dreimaliges Klopfen mit dem kleinen Klopfholz die eigentliche Vorstandssitzung.

 

Er bedankt sich im Namen der Gäste bei der Hausfrau für die gute Bewirtung und überreicht ihr einen Scheck der Gilde zu ihrer persönlichen Verfügung und lässt sie gleichzeitig «hochleben». Er fordert dann den Gildeschreiber auf, schwerpunktmäßig Auszüge der Protokolle des abgelaufenen Gildejahres zu verlesen. Der Gildeschreiber beschränkt sich auf die wichtigsten Ereignisse und vor allem auf die Wahlergebnisse der letzten Gilde-Mittwoch-Versammlung.

 

Danach trägt der scheidende 1. Ältermann seinen ausführlichen Jahresbericht vor und bedankt sich bei allen, die ihn in seinem schweren Amt zur Seite gestanden haben.

 

Der scheidende 1. Ältermann fordert jetzt den 1. Revisor auf, das Ergebnis der Revision vorzutragen. Zu den einzelnen Revisionspunkten haben die Revisoren Zwischenfragen und Stellungnahmen zuzulassen. Die Revisoren erteilen im Auftrage der Gildeversammlung dem Vorstand und namentlich dem scheidenden 1. Ältermann Entlastung und danken für die geleistete Arbeit.

 

Der scheidende Ältermann tritt vor an einen für alles sichtbaren Platz und bittet den Folgeältermann (also den Gastgeber) zu sich. Mit Dankesworten für die gute Zusammenarbeit folgt:

 

Hiermit öbergev ik Di den irsten Öllermannstock,

dat lütte Kloppholt, de Öllermannskee (Kette) mit

den Kassen mit de Geldünnerlogen un wünsch Di

veel Glück int nie Gilljohr.

 

Die folgende Handschlagszene sollte im Bilde festgehalten werden.

 

Der ausgeschiedene Ältermann setzt sich an einen anderen für ihn reservierten Platz «zurück ins Glied».

 

Der neue 1. Ältermann kündigt seine Position mit dreimaligem Klopfen an, hält eine Dankesansprache für den ausgeschiedenen Ältermann und lässt ihn «hochleben».

Dann bitte er den nächstaufrückenden Ältermann nach vorn und übergibt ihm mit bekannter Zeremonie den 2. Ältermannstock. Gleich danach bittet der neue 2. Ältermann den Folgeältermann nach vorn und übergibt ihm mit bekannter Zeremonie den 3. Ältermannstock.

 

Der 1. Ältermann bittet dann den scheidenden und den neu gewählten Kapitän nach vorn und fordert zur feierlichen Übergabe des Säbels auf. Das gleiche geschieht alle 3 Jahre bei einem Major-Wechsel.

 

Jetzt hält der 1. Ältermann seine Antrittsansprache und veranlasst danach eine freie Aussprache. Jeder Gast darf in unkonventioneller Reihenfolge das Wort ergreifen. Der Ältermann sollte ungebührend lange Reden mit einer Ermahnung abkürzen.

 

Nach der letzten Wortmeldung schließt der 1. Ältermann die offizielle Vorstandssitzung und lässt zum gemütlichen Teil des Abends übergehen. Die strenge Sitzordnung wird aufgehoben. Weitere Lobreden und «Prosits» (Hoch-leben-lassen) sind erlaubt. Jeder trinke soviel er  «tragen» kann und gehe  «früh» nach Haus.

 

 

 

  1. Fassl-Obend-Ball

 

Um Fastnacht findet in einem geeigneten Lokal der Fassl-Obend-Ball statt. Hierzu haben die Ältermänner durch Anzeige in der Tageszeitung und Aushang von Plakaten einzuladen.

 

Es sollte tunlichst eine Tombola durchgeführt werden. Die Wein- und Bierschaffer haben die Spenden hierzu einzusammeln und stehen den Ältermännern zur weiteren Vorbereitung des Balles zur Verfügung. Der 3. Ältermann ist verantwortlich für die Dekoration und Tombola. Der Reinertrag fließt in die Gildekasse.

 

 

 

  1. Pfingstversammlung

 

Um Pfingsten findet eine Mitgliederversammlung, die Pfingstversammlung, statt.

 

Die Einladung hat durch Anzeige in der Tageszeitung 10 Tage vor der Versammlung zu erfolgen.

 

Die Versammlung findet vor offener Hauptlade statt.

 

Der 1. Ältermann eröffnet die Versammlung durch Öffnen der Hauptlade und dreimaliges Aufklopfen mit dem kleinen Klopfholz mit den Worten «de Lod is open». Mit diesem kann er sich auch bei geöffneter Hauptlade jederzeit Gehör verschaffen. Sodann lässt er den König «hochleben».

 

So wie die Mitglieder der Gilde sich am Versammlungstage in Wort und Tat gegen jeden gildegemäß zu verhalten und insbesondere den Anordnungen der Ältermänner zu folgen haben, ist es untersagt, den 1. Ältermann durch unehrerbietiges Verhalten in der Versammlungsleitung zu stören. Der 1. Ältermann ist befugt, vor geöffneter Lade bei Verstößen den Betreffenden in angemessene Strafe zu nehmen.

Auf der Versammlung sind die Gildebrüder zu befragen, ob das Gildeschießfest stattfinden soll. Der 1. Ältermann gibt das Festprogramm bekannt. Ferner ist über die Silbergewinne Beschluss zu fassen. Auch sind alle das Fest betreffenden Angelegenheiten zu regeln.

Insbesondere gibt der 1. Ältermann bekannt, wer das Gildebier liefert, wer das Gildelokal bewirtschaftet und welche Gewerbetreibende auf dem Schützenplatz zugelassen sind.

Durch die Schaffer wird mit den Armenbüchsen eine Kollekte erhoben und jeder hat Beliebiges zu geben. Die Kollekten sind durch den 1. Ältermann vor Weihnachten an bedürftige Witwen, die Gildeschwestern sein müssen, zu verteilen.

Durch den Major sind die neuen Leutnants unter Überreichung des Säbels in ihr Amt einzuführen, nachdem sie auf Vorschlag des Majors von der Mitgliederversammlung gewählt worden sind. Die Versammlung wird durch das Schließen der Lade beendet. Der Ältermann verkündet das Schließen der Lade mit den Worten:

«De Lod is to»

Die Versammlung klingt aus mit dem Absingen des Schleswig-Holstein-Liedes.

  1. Weinprobe

Traditionell wird Anfang Juni beim Wirt des Schützenhofes, beim Wirt des Gildelokals und beim Wirt des Königslokals die Weinprobe durchgeführt.

 

Teilnehmer sind:

  • 1. und 2. sowie 3. Ältermann,
  • der Major und
  • die drei Weinschaffer
  • der König kann, wie an allen anderen Veranstaltungen, teilnehmen

Beim Wirt des Schützenhofes wird der Wein zum Gildefrühstück für den Vorstandstisch geprobt und der Preis ausgehandelt. Auf Kosten der Gilde sollte für jeden Berechtigten (erweiterter Vorstand, Offizierskorps, und geladene Gäste) eine ½ Flache Wein bewilligt werden.

Beim Wirt des Gildelokals ist der Wein für den Goldenen Apfel, den die Weinschaffer auf Kosten der vor der Lade verurteilten Gildemitglieder kaufen, zu verkosten und auch hier der Preis auszumachen.

Ebenso wird der «Witwenwein», ein lieblicher Wein, für Gildeschwestern ausgesucht.

Beim Wirt des Königslokals wird der Wein für das Königsfrühstück und für den abendlichen Imbiss bestellt.

Der an der Bierlade zum Ausschank kommende Schnaps wird von den Bierschaffern beim Gildewirt gekauft. Der Preis für diesen Schnaps wird auch während der Weinprobe ausgehandelt.

 

  1. Das gildefest

(genannt «Die Gildetage»)

Jedes Jahr um Johanni treffen sich sie Gildemitglieder, um nach althergebrachter Sitte ein Vogelschießen durchzuführen. Nach altem Brauch wird das Fest vom Vorstand vorbereitet und durchgeführt. Der 1. Ältermann ist für den allgemeinen Festablauf, der 2. Ältermann für das Schießen auf den Vogel verantwortlich. Bei zeitweiser Abwesenheit vertritt ihn ein Kapitän. Der 3. Ältermann macht Besuche im Krankenhaus, betreut die Ehrengäste und Abordnungen und steht sonst dem 1. Ältermann zur Verfügung.

Derjenige Gildebruder, welcher sich in die Schützenliste einschreiben lässt, ist verpflichtet, an beiden Schießtagen auszumarschieren, widrigenfalls er als Königsanwärter gestrichen wird, es sei denn, daß Trauer, Krankheit oder dringende Verhältnisse eintreten. Er hat sich beim 2. Ältermann vor dem Ausmarsch zu entschuldigen.

Befreit vom Aus- und Einmarsch sind diejenigen Gildebrüder, die das 70. Lebensjahr vollendet haben, die 50 Jahre der Gilde angehört haben oder Ältermann gewesen sind.

Am Sonnabend vor dem Gildefest werden die Zelte der Zeltgemeinschaften aufgebaut. Hierbei ist den Anordnungen der Ältermänner unbedingt Folge zu leisten.

Am Gildesonntag um 7.00 Uhr beginnt das Kaffeetrinken der Zeltgemeinschaften. Die Ältermänner machen einen Rundgang durch die Zelte und wünschen den Gildeschwestern und Gildebrüdern schöne Gildetage.

Am frühen Nachmittag wird der Gildevogel vom Vogelmacher durch die Bierschaffer und dem Herold mit einem geschmückten Fuhrwerk eingeholt, zum Schützenplatz gebracht und dort gerichtet, nachdem sich der Vorstand auf dem Marktplatz diesem Zug angeschlossen hat.

Auf dem Schützenplatz übergibt der Herold den Gildevogel dem 1. Ältermann, der nach einer kurzen Ansprache seinem 2. Ältermann den Gildevogel überantwortet. Der 2. Ältermann lässt den Gildevogel durch die Richtmannschaft unter Anweisung des Richtmeisters richten.

 

  1. a) der grabbel-sonntag

 

Nachmittags um ca. 16.00 Uhr treffen sich alle Gildebrüder im Gildelokal. In diesem von den Schaffern unter Leitung des 3. Ältermannes ausgeschmückten Saal befindet sich auch die sogenannte Bierlade der Bierschaffer.

Auf dem Vorstandstisch stehen die alten Laden und die Gildeschätze.

Nach Öffnen der mittleren Lade (Hauptlade) durch den 1. Ältermann ist die Versammlung eröffnet. Der 1. Ältermann gibt das Gildebier frei, das jeder Gildebruder an der Bierlade in alten Zinnbechern ausgeschenkt erhält. Der Vorstand wird von den Weinschaffern bedient, die den Bierschaffern auch beim Einsammeln der Zinnbecher und Kannen zur Hand gehen.

Nach Öffnen der Lade kann Gericht gehalten werden.

Der 1. Ältermann gebietet Ruhe im Saal, damit die von den Revisoren aufgerufenen Namen verstanden werden und der Aufgerufene sich durch Armheben melden kann. Wer sein Schießgeld bezahlt hat oder bis zum Ende dieser Versammlung beim Gildeschreiber bezahlt, kommt auf die Grabbel-Liste und nimmt damit am Vogelschießen am folgenden Montag und Dienstag teil.

Wer entschuldigt nicht anwesend ist, kann sich durch den von ihm beauftragten Schützen vertreten lassen.

Ein Kapitän hält dem Aufgerufenen den Grabbelpott mit den Schießnummern hin. Die Schießreihenfolge wird an einem der 3 Hilfsschreibertische namentlich in vorbereiteten Heften (Schießkladden) eingetragen.

Die Bierschaffer melden dem 1. Ältermann rechtzeitig, wenn das für diesen Tag vorgesehene Bier zur Neige geht, damit der 1. Ältermann die Bierlade schließen lassen kann. Schnaps, der gegen Beliebiges von jedem Gildebruder zu kaufen ist, darf auch außer den Bierladezeiten ausgeschenkt werden. Beliebiges bedeutet Geld in deutscher Währung, wobei 1 DPfg. genügen kann und grundsätzlich auf größerer Beträge nicht herausgegeben werden soll. Der Schnaps ist von den Bierschaffern beim Saalwirt zu erwerben, ebenso der Wein für den Goldenen Apfel durch die Weinschaffer. Überschüsse rechnen die Schaffer mit dem Gildeschreiber, der auch Kassenführer ist, nach der Schlussversammlung am Mittwoch nach dem Gildefest ab. Wenn die letzte Schießnummer gegrabbelt und notiert ist, schließt der 1. Ältermann die Versammlung durch Schließen der Lade.

Der Tag wird gemeinsam mit dem Zapfenstrich in den Straßen Oldenburgs beendet.

  1. b) Gildemontag

Der erste Hauptgildetag – Montag – wird eingeleitet durch den Weckruf verbunden mit den Ständchen, die den Vorstandsmitgliedern und Ehrenmitgliedern gegeben werden. Der Beginn des Weckrufs findet um 5.30 Uhr statt. Die Kapelle teilt sich in zwei Gruppen. Jede Gruppe wird durch einen Weinschaffer angeführt. Weckruf und Ständchen sollten möglichst um 7.00 Uhr angeschlossen sein. Ab 7.00 Uhr Eintreffen der Älterleute und Sammeln der Gildebrüder im Gildelokal. Die Gildebrüder werden bei Eintreffen mit einem Tusch der Kapelle begrüßt.

Der 1. Ältermann öffnet die Lade. Der erste Gildetag hat begonnen.

Der Ausschank des Gildebiers wird freigegeben. Die ersten Anklagen über Beschuldigungen und Verfehlungen werden beim 1. Ältermann vorgebracht und von ihm entsprechende der Schwere geahndet. Der Gildeschreiber wacht über die Einhaltung des Zeitablaufes.

Gegen 8.30 Uhr schließt der 1. Ältermann die Lade und gibt Bescheid zum Austritt zur Einholung der Fahnen, des Majors und des Königs.

Der Adjutant übernimmt das Kommando.

Erster und zweiter Ältermann marschieren mit. Der dritte Ältermann verbleibt im Gildelokal zur Begrüßung der eintreffenden Gäste.

Die Fahnen werden vom Rathaus eingeholt. Die Mitglieder des Magistrats erwarten den Zug. Anlässlich der Übergabe der Fahnen hält der Bürgermeister eine Rede auf die Gilde, der 1. Ältermann eine Rede auf die Stadt. Der Bürgermeister lädt die Vorstandmitglieder mit Tabakwaren außerordentlich guter Qualität zum Begrüßungstrunk ein. Danach findet der Fahnenausmarsch statt. Mit den Fahnen wird der Major abgeholt. Er erhält Meldung durch den Adjutanten. Nach der Begrüßung folgt das Abschreiten der Front der Gildebrüder mit dem Adjutanten und den Älterleuten sowie der Marsch der Gilde zum König. Der König erwartet die Gildebrüder an dem von ihm gewählten Standort. Ein Begrüßungstrunk und ein sehr kleiner Imbiss erwartet die Vorstandsmitglieder. Anschließend findet der Rückmarsch ins Gildelokal statt. Im Gildelokal eröffnet der 1. Ältermann wieder die Lade.

Eventuelle Anweisungen werden durchgegeben. Das Gildegericht wird fortgesetzt. Die Armenbüchsen gehen um (Weinschaffer). Der Major lässt die Offiziere vor der Lade zur Vergatterung antreten. Er ermahnt sie zur Aufsichtspflicht während der Gildetage und übergibt ihnen das Deputat: pro Tag 2 Schnäpse und 3 Zigarren.

Der Major gibt das Zeichen zum Ausmarsch. Der 1. Ältermann lässt die Bierlade schließen. Der 3. Ältermann erhält den Auftrag, kranken Gildebrüdern und Gildeschwestern im Krankenhaus Grüße der Gilde zu entbieten. Die Gildebrüder treten zum Ausmarsch zum Schützenplatz an.

De Major wacht über folgende Marschordnung:

  • Löffelbrettträger
  • 1. Musikkapelle
  • Major und Adjutant
  • 1. Ältermann, König, 2. Ältermann
  • Ehrengäste, Ehrenmitglieder
  • Magistrat
  • 1. Kapitän
  • 1. Fahne und Stadtfahne sowie Gastfahnen
  • Revisor, Gildeschreiber, Revisor
  • 1. Kompanie
  • 2. Musikkapelle
  • 2. Kapitän
  • 2. Fahne
  • Weinschaffer
  • 2. Kompanie
  • 3. Kapitän
  • 3. Fahne
  • Bierschaffer
  • 3. Kompanie

Beim Ummarsch sollte der Kirche des Schutzpatrons der Gilde die Referenz erwiesen werden.

Auf dem Schützenhof angekommen übernimmt der Major das Kommando. Der Adjutant spricht das Gildegebet. Danach rückt die Gilde ins Gildelokal zum Gildefrühstück ein.

  1. c) Das Gildefrühstück

Nachdem der Vorstand und die Gäste entsprechend der vorbereiteten Tischordnung Platz genommen haben, begrüßt der 1. Ältermann den König, die Gildemitglieder und die Gäste. Der 1. Ältermann lässt den König «hochleben». Anschließend wird das Gildefrühstück eingenommen. Traditionsgemäß wird Mokturtle und Aal in sauer gegessen. Im Anschluss werden die Festreden gehalten. Dabei soll darauf geachtet werden, daß der Vertreter der Stadt die Reden eröffnet und das Schleswig-Holstein-Lied singen lässt. Nach Möglichkeit soll der Vertreter des Kreises die offiziellen Reden beschließen und das Deutschlandlied singen lassen. Den Abschluss der Reden bildet immer die Damenrede, die durch den Major zu Ehren der Gildeschwestern gehalten wird. Das Frühstück endet mit dem Aufruf des 2. Ältermannes das Schießen zu beginnen.

Der Aufruf zum Schießen lautet:

«Dat Scheeten geit los»

Er bittet die Schützen, sich zu den Schießleitern zu begeben. An den Schießleitern bläst ein Trompeter das Schießsignal. Zu diesem Zeitpunkt haben sich der 2. Ältermann und die Sicherheitsoffiziere, der Büchsenmacher, der Nummernaufrufer (in der Regel der Gildebote) und der Vogelholzsammler (Splitterkieker) an den Schießleitern zu versammeln.

Der 2. Ältermann ist verantwortlicher Leiter des Schießens. Ablösung für ihn ist ein Kapitän in Uniform. Dem 2. Ältermann ist ein Leutnant für besondere Aufträge zur Verfügung zu stellen.

Die Sicherheitsoffiziere, die im Besitz einer Feuerwerkerbefähigung sein müssen, haben für die Sicherheit an den Schießleitern und für die Einhaltung der Absperrvorschriften zu sorgen.

Der Büchsenmacher betreut die Waffen und die Munition. Er darf nur Waffen zum Schießen zulassen, die amtlich anerkannt und zugelassen sind.

Der Nummernaufrufer sagt die Schießnummern und Namen an. Nach dreimaligem erfolglosen Aufruf hat er die Schießnummer abzuhaken und der Schütze wird in diesem Durchgang übergangen.

Der Vogelholzsammler birgt die abgeschossenen Teile des Vogels, bringt sie zum 2. Ältermann der entscheidet, ob es sich um einen gültigen Gewinn handelt. Der Nummernaufrufer trägt den Gewinn dann in die Schießkladde ein. Wird ein Teil des Vogels in einzelnen Stücken abgeschossen, sodaß der Stempel nicht vorgezeigt werden kann, fällt der Preis an die Gilde. Diese Gewinne können auf der Mittwoch-Versammlung verlost werden. Bei kleineren Gewinnen, die oft ganz weggeschossen werden, entscheidet der 2. Ältermann sofort, ob der Gewinn auf einen anderen Teil des Vogels übertragen wird. Ebenso ist zu verfahren, wenn ein Schütze mit einem Schuss zwei Teile abschießt. Für einen Schuss ist grundsätzlich nur ein Gewinn zu erzielen. Der Vogelholzsammler hat auch darauf zu achten, daß die Absperrungen im weiten Rund um die Vogelstange nicht überschritten werden.

Das Schießen beginnt mit dem Ehrenschuss für den König. Er kann selbst schießen oder seinen Schuss durch seinen Schützen abgeben lassen.

Nach dem Schuss für den König wird mit Nr. 1 beginnend in der Reihenfolge der Schießkladde geschossen. Auf welches Teil am Vogel geschossen wird, bleibt dem Schützen überlassen. Sollten beim Schießen Versager auftreten, hat der Schütze beim dritten Versager die Schießleiter zu verlassen und seine Nummer ist für diesen Durchgang gestrichen.

Wer eine Schwungleine anschießt, hat nicht nur den Schaden durch die Richtmannschaft sofort zu beheben lassen, sondern auch eine Kiste Bier zur Strafe zu beschaffen.

Das Schießen wird von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr unterbrochen. Dies ist «De Melkpaus», die nach alter Tradition einzuhalten ist. Es ist dies die Zeit, in welcher, als noch nach dem Vogel auf offener Stange geschossen wurde, den Bauern das Betreten des Oldenburger Bruches zum Melken der Kühe gestattet war. Während des Schießens war das Bruch Sperrgebiet.

Nach der Melkpause wird das Schießen bis gegen 20.00 Uhr fortgesetzt. Um ca. 20.30 Uhr erfolgt der Einmarsch in das Gildelokal. Der Gildemontag endet für die Gildemitglieder mit dem Tanz im Gildelokal. Während dieser Festveranstaltung ist die Lade geöffnet und Gildegericht wird gehalten. Für Nichtmitglieder ist Tanz auf allen Sälen.

  1. d) Gildedienstag

Am Gildedienstag versammeln sich die Gildebrüder um 8.00 Uhr im Gildelokal. Bei diesem Treffen im Gildelokal ist die Lade ununterbrochen geöffnet. Gildebier wird ausgeschenkt und es wird Gericht gehalten. Der Ausmarsch erfolgt um 11.00 Uhr und führt über den Alten Markt zum Schützenplatz, sodaß das Schießen um 11.30 Uhr fortgesetzt werden kann. Je nach Zustand des Vogels wird intensiv oder mit Verzögerungen weitergeschossen.

«De Melkpaus» ist wieder einzuhalten.

Die letzten Regentschaftsstunden des Königs sind nun angebrochen und die Spannung steigt.

Gegen 20.00 Uhr wird der Königsschuss erwartet. Es ist streng darauf zu achten, daß nur die Gildebrüder zum Königsschuss zugelassen werden, die am Ausmarsch teilgenommen haben. Vom Ausmarsch sind jedoch alle Gildebrüder befreit, die das 70. Lebensjahr vollendet haben und schon 50 Jahre Gildebruder gewesen sind oder bereits das Amt des Ältermannes bekleidet haben oder entschuldigt sind.

Neuer König der St. Johannis Schützen- und Totengilde von 1192 e.V. ist, wer zuletzt die Stange rein macht von dem, was sich daran noch vom Vogel befindet.

Sollte es sich jedoch ereignen, daß die Schützen in zwei Tagen mit dem Abschießen des Vogels nicht fertig werden, so darf deshalb das Schießfest nicht verlängert werden. Der engere Vorstand entscheidet, wann das Schießen beendet ist. Die noch am Vogel befindlichen Nebengewinne sind dann unter den Schützen in der Mittwochsversammlung zu verlosen, und zwar unter den nächstfolgenden Schützen. Der König ist auf jeden Fall am Dienstagabend zu ermitteln.

Die Auslosung erfolgt unter Leitung der anwesenden Mitglieder des engeren Vorstands in folgender Weise:

Der 1. Ältermann eröffnet den Grabbelkönigkasten, in dem sich 50 gemischte Losnummern in Reihenfolge 1-50 befinden. Der 2. Ältermann zieht ein Los. Ausgehend von der letzten tatsächlich geschossenen Schießnummer wird so der König ausgezählt, wobei die Nummern der nicht ausmarschierten Gildebrüder wie beim Schießen ausgeschlossen werden. Damit ist der Grabbelkönig ermittelt.

Im Zeitpunkt des Königsschusses trägt der alte König nur die Königskette. Die Königsschärpe hat der 1. Ältermann in Verwahrung. Der alte König wird aus seinem Zelt abgeholt und mit Musik in das Zelt des neuen Königs geleitet, wo er von dem neuen König erwartet wird.

Die Bierschaffer sorgen für zwei Kisten Bier und zwei Flaschen Schnaps in diesem Zelt. Die Schaffer sorgen auch dafür, daß im Schützenhof der Vorstandstisch frei wird und ausreichend Bier für den Vorstand bereit steht.

Im Königszelt hält der 1. Ältermann eine kurze Ansprache, legt hier der neuen Majestät die Königsschärpe und den Königsorden an und bringt ein dreifaches «Hoch» dem König aus. Dann erfolgt der Einzug in den Schützenhof. Hier findet die feierliche Königsproklamation durch den 1. Ältermann statt. Der 2. Ältermann und der Major nehmen dem alten König die Königskette ab und legen sie dem neuen König an. Jetzt richtet Majestät kurze Worte an sein Gildevolk. Mit dem Schleswig-Holstein-Lied findet die Königsproklamation ihren Abschluss. Der scheidende König wird vom 3. Ältermann betreut und dieser ist mit seiner Frau bis zum Einmarsch in das Gildelokal Gast des neuen Königs. Nach der Königsproklamation marschiert die Gilde zur Vogelstange, wo der Adjutant das Schlussgebet spricht und das Dankgebet «Nun danket alle Gott» gesungen wird.

Anschließend erfolgt der Einmarsch in die Stadt zu einem vorher zu bestimmenden Lokal, in dem der Vorstand den Königsimbiss einnimmt. Hierzu ist die dem König zustehende Wiesenpacht der seit altersher von der Stadt Oldenburg der Gilde überlassenen Königswiesen zu verwenden.

Nach dem Imbiss marschiert die Gilde in das Gildelokal. Hier haben die Weinschaffer auf einem auf der Tanzfläche stehenden Tisch den «Witwenwein» bereit zu stellen. Der 1. Ältermann gibt nach Öffnen der Lade den Witwenwein für die Gildeschwestern und das Gildebier für alle Teilnehmer frei. Nachdem die neue Majestät nochmals vorgestellt ist und ein dreifaches «Hoch» auf ihn ausgebracht wurde, spielt die Musik zum «Königstanz» auf.

Der 2. Ältermann und der Major nehmen anschließend die Verteilung der Silbergewinne vor und bitten zum «Löffeltanz», dem Ehrentanz der Silberlöffelgewinner.

Mit einem langanhaltenden Ball, Gerichtsverhandlungen vor der Lade und Ausschank von Gildebier nimmt dieser 2. Gildetag in den frühen Morgenstunden sein Ende.

 

  1. e) Mittwochsversammlung

Am Mittwoch nach zwei Gildetagen findet um 16.00 Uhr eine Mitgliederversammlung im Schützenhof statt. Nach dem «Hoch» auf den König und dem Gedenken an die im vergangenen Jahr verstorbenen Gildeschwestern und Gildebrüder finden die satzungsgemäßen Wahlen statt.

Die Vorschläge für die Wahlen der 3 Bierschaffer werden satzungsgemäß vom engeren Vorstand gemacht und müssen das Mitgliedsalter berücksichtigen, wobei der engere Vorstand die Auswahl so zu treffen hat, daß der Ältermannnachwuchs gesichert ist.

Es müssen immer 6 (sechs) Anwärter vorgeschlagen werden, also 3 Anwärter, die zum zweiten Mal und 3 Anwärter, die zum ersten Mal zur Wahl stehen. Wer beim zweiten Mal nicht gewählt wird, scheidet aus. Die Wahlen finden mit Hilfe des sogenannten Kugelkastens statt. Dieser ist zweigeteilt und hat zwei Trichteröffnungen. Jeder Gildebruder verfügt über eine Kugel, die ihm von den Weinschaffern vor dem Wahlgang ausgehändigt wird. Vor dem Kugelkasten sind die Vorgeschlagenen jeweils zu zweit in der Weise vermerkt, daß der eine zum zweiten Mal und der andere zum ersten Mal zur Wahl steht. Die jeweilige Paarung bestimmt der engere Vorstand. Jeder vom Vorstand Vorgeschlagene hat zuvor seine Bereitschaft zu erklären und muß bei dieser Versammlung anwesend oder beim 1. Ältermann entschuldigt sein. Die Wahl muß von jedem Gildebruder persönlich durch Einwerfen der Kugel in den betreffenden Trichter des Kugelkastens ausgeübt werden, da andernfalls der Wahlgang ungültig ist und wiederholt werden muß. Die Kugel n werden nach dem Wahlgang von den 3 Kapitänen ausgezählt. Die meisten Kugeln bestimmen den Wahlsieg.

Die Weinschaffer werden nicht gewählt, sondern die Bierschaffer des Vorjahres rücken automatisch in die Stellung des Weinschaffers. Fällt ein Weinschaffer während des Gildejahres aus, so wird er durch einen vom engeren Vorstand zu bestimmenden Bierschaffer ersetzt. Fällt ein Bierschaffer aus (auch durch Aufrücken zum Weinschaffer), bestimmt der engere Vorstand aus den drei zur Wahl gestandenen denjenigen, der Bierschaffer wird.

Der zukünftige 3. Ältermann wird durch Zuruf gewählt, und zwar auf Vorschlag des engeren Vorstandes.

Der neue 3. Kapitän wird in der gleichen Weise gewählt. Eine anstehende Majorswahl verläuft wie die Kapitänswahl. Die Wahl der Revisoren erfolgt ebenfalls durch Zuruf.

Alle Wahlen lösen ihre Wirkung erst zum 01. Januar des folgenden Jahres aus. Die Versammlung wird durch das Singen des Schleswig-Holstein-Liedes und das Schließen der Lade durch den 1. Ältermann beendet. Nach Abschluss der Versammlung übergeben die bisherigen Bierschaffer den neu gewählten Bierschaffern die Zinn- und Silberutensilien.

Die Zelte der Zeltgemeinschaften sind bis zum Abend dieses Tages abzubauen.

  1. f) königsessen

Im Anschluss an die Versammlung findet das Königsessen statt. Dazu laden die Gildewirte über den 1. Ältermann ein. Eingeladen wird der gesamte erweiterte Vorstand und die Revisoren einschließlich aller Neugewählten, die Schießoffiziere, der Herold und der Gildebote.

Die Gildewirte statten dieses Essen traditionsgemäß aus und empfehlen sich für die nächste Gilde.

Das Essen beginnt gegen 19.00 Uhr. Der Major ist für die Tischordnung verantwortlich.

Der 1. Ältermann lässt den König «hochleben». In seiner Ansprache dankt er allen mit der Organisation und Durchführung des Gildefestes beauftragten Gildebrüdern sowie den Gildewirten für die Einladung zum Königsessen.

Nach dem Essen findet die Kritik über die abgelaufenen Gildetage statt. Dabei meldet sich jeder zu Wort, der etwas zu sagen hat. Es entwickelt sich in der Regel eine lebhafte Diskussion.

 

Oldenburg in Holstein, den 17. November 1982

 

An der Ausarbeitung der Beliebung und Satzung waren beteiligt:

 

F.K. v. Abercron
  1. Lüken
  2. Bielfeldt
  3. Stapelmann
H.U. Guddas
  1. Stollt
  2. Höhl
  3. Trechten
  4. Kruse
  5. Wagner