Der 1. Ältermann („Herr Öllst“) der St. Johannis Toten- und Schützengilde von 1192 e. V. in Oldenburg i. H. nimmt nicht nur in der Gilde, sondern auch im gesellschaftlichen Leben der Stadt Oldenburg i. H. eine herausragende Stellung ein.
Als 1. Vorsitzender leitet er die Gilde nach der Satzung und internen Beliebung und ist ihr Wortführer. In Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen hat er den Vorsitz. Auf dem Gildefest ist er oberster Gerichtsherr der Gilde und verhandelt Klagen der Gildebrüder hinter der offenen Lade.
Im Laufe von drei Jahren steigt der von der Schlussversammlung (Mitgliederversammlung) nach dem Gildefest auf Vorschlag des engeren Vorstands gewählte 3. Ältermann über den 2. zum 1. Ältermann auf. Das Amt als 1. Ältermann übt er ein Jahr aus. Der jährliche Wechsel an der Spitze der Gilde gehört zur jahrhundertelangen Tradition. Nach dem Ende der Ältermannszeit wird der scheidende 1. Ältermann wieder „einfacher“ Gildebruder.
Insignien des 1. Ältermanns sind traditionell der Ältermannsstock (1993 von Ehrenmitglied Friedrich-Karl von Abercron neu gestiftet) und die Ältermannskette (erste Stiftung durch den Ministerpräsidenten des Landes Schleswig-Holstein zur 775-Jahr-Feier 1967, neue Stiftung des Ministerpräsidenten anlässlich des 800jährigen Jubiläums der Gilde 1992). Darüber hinaus trägt er das bei ihm verbleibende Ältermannsschild mit seinem Amtsjahr (gestiftet seit 1971 von Hans Höft, nach dessen Tod 1983 bis 2001 von Fritz Denker und danach bis 2011 von Karl Jubel).
Auf Vorstandssitzungen und Versammlungen der Gilde verwendet der 1. Ältermann einen kleinen Ältermannsstab, das „Kloppholt“ (neue Stiftung durch 1. Ältermann Theodor Gössel 1990). Im „Kasten mit den Geldunterlagen“ (1981 von 1. Ältermann Addi Schütt gestiftet) bewahrt er unter anderem das Scheckheft und das Gummisiegel der Gilde auf.
Verantwortlicher Leiter des traditionellen Vogelschießens am Gildemontag und -dienstag ist der 2. Ältermann. Seit den 1970er Jahren steht ihm ein Sicherheitsbeauftragter zur Seite. Das Amt des 2. Ältermanns wird erstmals 1721 mit Hinrich Wulf erwähnt.
Der 3. Ältermann unterstützt den 1. und 2. Ältermann und bereitet sich in seinem Amtsjahr auf seine Zeit als 2. und 1. Ältermann vor. Das Amt des 3. Ältermanns wurde 1978 eingeführt. Den Ältermannsstock stiftete der damalige 1. Ältermann Adolf Lüken. Erster 3. Ältermann war 1979 Adalbert (Addi) Schütt.
Bis zur Eintragung der Gilde ins Vereinsregister im Jahre 1963 hafteten die Älterleute mit ihrem Privatvermögen für die Gilde. Sie mussten daher Haus- und Grundbesitzer sein. Dies galt ebenfalls für die Schaffer, Kapitäne und den Major. 1971 wurde diese Bestimmung auch aus der Satzung herausgenommen.
Aufzeichnungen über die Ältermänner liegen von 1430 bis 1632 in unvollständiger Reihenfolge vor. Seit 1633 sind alle Ältermänner der St. Johannis Toten- und Schützengilde von 1192 e. V., die 1698 unmittelbare Rechtsnachfolgerin der in Oldenburg i. H. bereits 1192 bestehenden St. Katharinengilde wurde, Jahr für Jahr nachgewiesen. Lorenz Wulf, der letzte 1. Ältermann der St. Katharinengilde, war zugleich auch der erste 1. Ältermann der St. Johannisgilde.
Genannt wird im Folgenden der 1. Ältermann. In den jeweiligen Jahren davor war er 2. bzw. 3. Ältermann.
