Die Kapitäne werden von der Schlussversammlung auf Vorschlag des Vorstands für drei Jahre gewählt, wobei sie in dieser Zeit vom 3. zum 1. Kapitän aufsteigen. Sie müssen Ältermann oder -im Ausnahmefall- wenigstens Schaffer gewesen sein und sind im Gildeumzug für ihre Kompanie verantwortlich. Ihr Vorgesetzter ist der Major.
Schon 1747 wird im Gildeumzug ein „Capitain“ (siehe unter „Leutnants“) erwähnt. Ab 1853 sind alle Namen bekannt.
Bis in die 1930er Jahre hießen die Kapitäne bereits Kapitän oder auch Hauptmann, danach nur noch Kapitän. Seit der Erweiterung des Gildeumzugs um die 3. Kompanie im Jahre 1952 gibt es auch drei Kapitäne.
