In der Gilde gibt es zwei Revisoren, die jeweils auf der Mittwochsversammlung für sechs Jahre gewählt werden, wobei der neugewählte Revisor seit den 1970er Jahren drei Jahre mit seinem Vorgänger und drei Jahre mit seinem Nachfolger zusammenarbeitet. Der Dienstälteste ist der 1. Revisor. Mindestens einer der Revisoren sollte aus einem steuerberatenden Beruf kommen.
Die Revisoren sind in ihrem Aufgabengebiet völlig unabhängig und nur der Mitgliederversammlung Rechenschaft schuldig. Ihnen steht das Recht zur unmittelbaren Entlastung des Vorstands zu. Sie wird in der Regel auf der Pfingstversammlung für das vorhergehende Gildejahr erteilt.
Seit Ende der 1960er Jahre sind die Revisoren grundsätzlich Steuerberater.
Bereits seit Jahrhunderten findet eine Rechnungs- und Kassenprüfung durch „Dritte“ sowie die Rechnungslegung des Vorstands statt. Aufgrund der engen vermögensrechtlichen Verbindung zur Stadt Oldenburg nahmen bis ins 17. Jahrhundert auch der Bürgermeister und Ratmänner daran teil.
Das Amt der beiden Revisoren („Vier-Augen-Prinzip“) wurde Ende der 1890er Jahre eingeführt.
