Beliebung (Stand 21.12.2015)

Die Beliebung beschreibt den Ablauf des Gildejahres und die gelebten Traditionen. Jeder Gildebruder unterwirft sich dieser Beliebung, auch wenn sie nicht Teil der Vereinssatzung ist. Sie wurde letztmalig 2015 überarbeitet.

Beliebung

Artikel I

Die Gildesprache ist unsere plattdeutsche Heimatsprache.

Der Gildeschatz, das sind unter anderem:

der Goldene Apfel,
das Original-Siegel,
die Königskette,
der Willkomm von 1698
die Holzdekoration von 1733,
die Wappen mit alten Königsschildern,
zahlreiches Zinngeschirr (Becher ab 1687),
wertvolle historische Urkunden und Bücher (ab 1451)

Das Original des goldenen Apfels befindet sich im Banktresor. Die weiteren
Gildeschätze befinden sich im Museum der St. Johannis Toten- und
Schützengilde von 1192.
Die Ältermannstöcke, Wahrzeichen ihrer Ämter, befinden sich beim
jeweiligen Amtsinhaber.
Unsere ehrwürdigen Gildefahnen werden in Glasvitrinen im Rathaus sowie
im Gildemuseum verwahrt und werden zu jeweiligen Anlässen entnommen
und mitgeführt.

Artikel II

In den hölzernen Laden der Gilde werden alle Schätze und Bücher verwahrt.
Die geöffnete Hauptlade ist daher Symbol für die Unzerbrechlichkeit der
Gilde in den vergangenen Jahrhunderten und für alle Zukunft.
Es hat sich jeder Gildebruder vor diesem ehrwürdigen Symbol respektvoll
zu verhalten.
Hinter der offenen Lade stehend hat der 1. Ältermann das alleinige Recht
und die Pflicht Gericht zu halten.
Kläger kann jedes G ildemitglied sein.
Beklagte können alle Gildemitglieder einzeln oder in Gruppen, niemals aber
Mitglieder des Vorstands sein.
Beklagte werden von den Weinschaffern, soweit sie sich nicht im Gildelokal
befinden, von den Leutnants auf Geheiß des 1. Ältermannes vor die offene
Lade geführt. Zu seiner Rechtsfindung kann der 1. Ältermann Zeugen
zulassen, deren Aussagen vor der Lade er nach dem Gewicht des Ranges
wie folgt bewerten darf:
Ein einfaches Mitglied hat 1 Stimme
Schaffer, Leutnants und der Gildebote haben je 3 Stimmen
der Adjutant hat 5 Stimmen
der König, der Major und der 2. Ältermann haben je 15 Stimmen
andere Vorstandsmitglieder und Ehrenmitglieder haben je 10 Stimmen
Der 1. Ältermann als oberster Gerichtsherr gibt stets den Ausschlag und
entscheidet endgültig.
Er kann dem 2. Ältermann das Amt als Gerichtsherr zeitweise übertragen.
Das Strafmaß kann vielfältig sein und soll der Gilde nützen. In der Regel soll
aber der Goldene Apfel mit gutem Wein gefüllt und ein dem Verurteilten
angemessenes Armengeld erhoben werden.
Der Verurteilte hat das Recht, zuerst aus dem Goldenen Apfel zu trinken,
soviel er mit einem Zug mag. Sodann geht das Trinken in Rangfolge
reihum.
Eröffnet und beendet wird die Gildegerichtsverhandlung mit zweimaligem
Klopfen.

Artikel III

Der Gildeanzug

Der Gildeanzug besteht aus einem schwarzen Anzug oder Gehrock, weißem
Hemd, schwarzem Schlips, schwarzem Zylinder, schwarzen Schuhen,
lebender, dunkelroter Rose am linken Revers und an der linken
Zylinderseite, Gildeplakette und Handstock.
Die Uniformen der Offiziere und des Gildeboten sind den traditionellen
Abbildungen zu entnehmen.
Der Gildeanzug ist an beiden Gildetagen (Montag und Dienstag) ganztägig
zu tragen.
Die Gilderosen sind bei jeder offiziellen Gildeveranstaltung zu tragen.

Artikel IV

Zeltgemeinschaften

Es ist eine Eigenart des Gildeschießfestes, dass es von den Gildemitgliedern
in Zelten, die im Kreis des Schützenplatzes aufgestellt sind, gefeiert wird.
Eine Anzahl von Gildebrüdern kann sich mit Genehmigung des Vorstandes
zu einer Zeltgemeinschaft zusammenschließen und zu den Gildetagen auf
dem Gildeplatz ein Zelt errichten. Die Genehmigung zur Begründung einer
Zeltgemeinschaft und Aufstellung eines Zeltes hängt weitgehend davon ab,
ob genügend Platz zur Errichtung eines neuen Zeltes vorhanden ist.
Weitere Voraussetzungen sind:
a) Die Zeltgemeinschaft muss mindestens aus 10 Gildebrüdern bestehen,
b) Die Zeltgemeinschaft muss ein Gildezelt zu Eigentum besitzen, über
dessen Art, Umfang und Größe der Vorstand die Genehmigung erteilt.
c) Ein Gildezelt darf nicht mehr aufgebaut werden, wenn die Mitgliederzahl
auf 7 Gildebrüder herabsinkt. Der Gildevorstand kann über die Auflösung
dieser Zeltgemeinschaften entscheiden, wenn keine neuen Mitglieder
aufgenommen werden.
Jede Zeltgemeinschaft kann sich eine Satzung geben, die jedoch nicht im
Widerspruch zur Satzung der Gilde stehen darf.

Artikel V

Das Gildejahr

A. DIE REVISION

Zur Vorbereitung der Ältermannübergabe wird Anfang Januar eines jeden
Jahres die Revision der Geschäftsführung durch die Revisoren durchgeführt.
Die Revision findet in der Regel am 2. Sonnabend im neuen Jahr statt,
nachdem am 1. Wochenende im neuen Jahr der Buchungsschluss
fertiggestellt wurde.
Die beiden Revisoren werden auf der Mitgliederversammlung am Gilde-
Mittwoch für 6 Jahre von der Gildeversammlung in der Weise eingesetzt,
dass ein neu gewählter Revisor 3 Jahre mit seinem Vorgänger und 3 Jahre
mit seinem Nachfolger zusammenarbeitet.
Der Dienstälteste ist der 1. Revisor. Mindestens einer der Revisoren sollten
aus einem steuerberatenden Beruf kommen.
Die Steuerberatung erfolgt durch einen von der Gilde beauftragten
Steuerberater.
Die Revisoren sind in ihrem Aufgabenbereich völlig unabhängig und sind nur
der Gildeversammlung Rechenschaft schuldig. Es steht dem 1. Ältermann
frei, die Revisoren zu Vorstandssitzungen als Beobachter einzuladen oder
sie als Berater zu befragen.
Der 1. Revisor legt zusammen mit dem 1. Ältermann spätestens 1 Monat
vor Jahresschluss das Prüfungslokal und die Uhrzeit fest.
Der Gildeschreiber, der gleichzeitig Kassenführer ist, nimmt von Anfang an
an der Revision teil. Zu einer vereinbarten späteren Uhrzeit können die 3
Ältermänner dazukommen, um zur Klärung von Beanstandungen
beizutragen. Auch andere Gildebrüder können geladen werden, wenn sie
mit Geldangelegenheiten oder Sachverwaltungen befasst waren. Die
Revisoren arbeiten unentgeltlich. Sie haben das Recht, ein bescheidenes
Abendbrotessen mit Getränken am Revisionstage einzunehmen.
In der Woche nach der Revision wird der Prüfungsbericht ausgearbeitet und
ist noch vor der Ältermannübergabe den Mitgliedern des Vorstands in Kopie
zu übermitteln. Im Rahmen der Ältermannübergabe ist der Bericht offiziell
vorzutragen.
Der schriftliche Prüfungsbericht erhält einen Zusatz, in dem die Revisoren
erklären, dass wenn sich keine Beanstandungen ergeben haben, sie der
Mitgliederversammlung vorschlagen werden, dem Vorstand und
insbesondere dem ausgeschiedenen Ältermann Entlastung zu erteilen.
Sollte die Empfehlung zur Entlastung nicht erteilt werden können, weil
mindestens ein Revisor Beanstandungen – auch nach Anhörung der
Betroffenen – für gewichtig hält, hat auf seinen Antrag hin der neue 1.
Ältermann innerhalb eines Monats nach der entscheidenden Feststellung mit
einer Frist von 10 Tagen die Mitgliederversammlung einzuberufen, die
endgültig zu entscheiden hat. Nach Eröffnung dieser Versammlung durch
den 1. Ältermann übernimmt ein Revisor die Versammlungsleitung.
Neben der jährlichen Finanzprüfung mit Einnahmen und Ausgaben ist alle 3
Jahre das Inventar körperlich zu überprüfen. Differenzen im Sachbestand
haben unter der Leitung des 1. Ältermannes die Gildebrüder aufzuklären,
die in den 3 vorausgegangenen Jahren Ältermann waren.

B. DIE ÄLTERMANNÜBERGABE

Die Ältermannübergabe findet so früh wie möglich im Januar eines jeden
Jahres statt.
In der Regel fällt dieser Anlass auf den 3. Sonnabend im Januar.
Gastgeber ist der 2. Ältermann, der durch die Übergabe 1. Ältermann wird.
Der Gastgeber soll noch im alten Jahr die Einladung zu sich nach Hause
oder in eine Gastwirtschaft persönlich oder durch den Gildeboten
aussprechen.
Eingeladen werden auf jeden Fall der Vorstand, die Revisoren und die
Ehrenmitglieder sowie Adjutant und Gildebote. Als Gäste können Vertreter
der Stadt Oldenburg (Bürgervorsteher/in
und /oder Bürgermeister/in), Vertreter der Bundeswehr Putlos und der
Kirche eingeladen werden. Zur Unterstützung der „Fru Öllst“ können auch
die Weinschaffer beordert werden, die dann mit weißer Schürze zu
erscheinen haben. Darüber hinaus kann der Gastgeber in beschränktem
Umfang persönliche Gildefreunde einladen. In diesem Fall ist vorher eine
Vorstandssitzung abzuhalten, um sich mit den Revisoren frei aussprechen
zu können.
Die Gäste erscheinen gildezünftig im schwarzen Anzug mit roter Rose. Der
König trägt die grüne Schärpe und den Königsorden, die Ältermänner ihre
Stöcke. Für den Fall eines Major- oder Kapitänwechsels haben diese ihren
Säbel zur Übergabe mitzubringen.
Im Namen des geladenen Vorstandes überreicht der Major der
gastgebenden „Fru Öllst“ einen Blumenstrauß. Außerdem bringen nur noch
die Revisoren einen Blumenstrauß mit.
Die anwesenden Gäste warten stehend bis der Major die Plätze einzeln
zugewiesen hat.
Der Gastgeber begrüßt die Gäste und lässt den König «hochleben».
Danach wird gegessen.
Nach dem Essen eröffnet der noch amtierende 1. Ältermann durch
dreimaliges Klopfen mit dem kleinen Klopfholz die eigentliche
Vorstandssitzung.
Er bedankt sich im Namen der Gäste bei der Hausfrau für die gute
Bewirtung und überreicht ihr einen Scheck der Gilde zu ihrer persönlichen
Verfügung und lässt sie gleichzeitig «hochleben». Er fordert dann den
Gildeschreiber auf, schwerpunktmäßig Auszüge aus den Protokollen des
abgelaufenen Gildejahres zu verlesen. Der Gildeschreiber beschränkt sich
auf die wichtigsten Ereignisse und vor allem auf die Wahlergebnisse der
letzten Mitgliederversammlung am Gilde-Mittwoch.
Danach trägt der scheidende 1. Ältermann seinen ausführlichen
Jahresbericht vor und bedankt sich bei allen, die ihn in seinem Amt zur
Seite gestanden haben.
Der scheidende 1. Ältermann fordert jetzt den 1. Revisor auf, das Ergebnis
der Revision vorzutragen. Zu den einzelnen Revisionspunkten haben die
Revisoren Zwischenfragen und Stellungnahmen zuzulassen.
Abschließend verliest der 1. Revisor den schriftlich verfassten
Prüfungsbericht in dem die Revisoren erklären, dass wenn sich keine
Beanstandungen ergeben haben, sie der Mitgliederversammlung
vorschlagen werden, dem Vorstand und insbesondere dem ausscheidenden
Ältermann Entlastung zu erteilen.
Eine Ausfertigung des Prüfungsberichtes werden dem ausscheidenden und
dem neuen 1. Ältermann übergeben.
Abschließend danken die Revisoren dem Vorstand für die geleistete Arbeit.
Der scheidende Ältermann tritt vor an einen für alle sichtbaren Platz und
bittet den Folgeältermann (also den Gastgeber) zu sich. Mit Dankesworten
für die gute Zusammenarbeit folgt:

Hiermit öbergev ik Di den irsten Öllermannstock,
dat lütte Kloppholt, de Öllermannskee (Kette) mit
den Kassen mit de Geldünnerlogen un wünsch Di
veel Glück int nie Gilljohr.

Die folgende Handschlagszene sollte im Bilde festgehalten werden.
Der ausgeschiedene Ältermann setzt sich an einen anderen für ihn
reservierten Platz «zurück ins Glied».
Der neue 1. Ältermann kündigt seine Position mit dreimaligem Klopfen an,
hält eine Dankesansprache für den ausgeschiedenen Ältermann und lässt
ihn «hochleben».
Dann bittet er den nächstaufrückenden Ältermann nach vorn und übergibt
ihm mit bekannter Zeremonie den 2. Ältermannstock. Gleich danach bittet
der neue 2. Ältermann den Folgeältermann nach vorn und übergibt ihm mit
bekannter Zeremonie den 3. Ältermannstock.
Der 1. Ältermann bittet dann den scheidenden und den neu gewählten
Kapitän nach vorn und fordert zur feierlichen Übergabe des Säbels auf. Das
gleiche geschieht alle 3 Jahre bei einem Major-Wechsel.
Jetzt hält der 1. Ältermann seine Antrittsansprache und veranlasst danach
eine freie Aussprache. Jeder Gast darf in unkonventioneller Reihenfolge das
Wort ergreifen. Der Ältermann sollte ungebührend lange Reden mit einer
Ermahnung abkürzen.
Nach der letzten Wortmeldung schließt der 1. Ältermann die offizielle
Vorstandssitzung und lässt zum gemütlichen Teil des Abends übergehen.
Die strenge Sitzordnung wird aufgehoben. Weitere Lobreden und «Prosits»
(Hoch-leben-lassen) sind erlaubt. Jeder trinke soviel er «tragen» kann und
gehe «früh» nach Haus.

C. FASTL-AVEND-BALL

Um Fastnacht findet in einem geeigneten Lokal der Fastl-Avend-Ball statt.
Hierzu haben die Ältermänner durch Anzeige in der Tageszeitung und
Aushang von Plakaten einzuladen.
Es sollte tunlichst eine Tombola durchgeführt werden. Die Wein- und
Bierschaffer haben die Spenden hierzu einzusammeln und stehen den
Ältermännern zur weiteren Vorbereitung des Balles zur Verfügung. Der 3.
Ältermann ist verantwortlich für die Dekoration und Tombola. Der
Reinertrag fließt in die Gildekasse.

D. PFINGSTVERSAMMLUNG

Um Pfingsten findet eine Mitgliederversammlung, die Pfingstversammlung,
statt.
Die Versammlung wird mit zehntägiger Frist unter Angabe der
Tagesordnung einberufen.
(s. auch § 8 der Satzung)
Die Versammlung findet vor offener Hauptlade statt.
Der 1. Ältermann eröffnet die Versammlung durch Öffnen der Hauptlade
und dreimaliges Aufklopfen mit dem kleinen Klopfholz mit den Worten «de
Lod is open». Mit diesem kann er sich
bei geöffneter Hauptlade jederzeit Gehör verschaffen. Sodann lässt er den
König «hochleben».
So wie die Mitglieder der Gilde sich am Versammlungstage in Wort und Tat
gegen jeden gildegemäß zu verhalten und insbesondere den Anordnungen
der Ältermänner zu folgen haben, ist es untersagt, den 1. Ältermann durch
unehrerbietiges Verhalten in der Versammlungsleitung zu stören. Der 1.
Ältermann ist befugt, vor geöffneter Lade bei Verstößen den Betreffenden in
angemessene Strafe zu nehmen.
Auf der Versammlung sind die Gildebrüder zu befragen, ob das
Gildeschießfest stattfinden soll.
Nach Zustimmung durch die Gildebrüder gibt der 1. Ältermann das
Festprogramm bekannt. Ferner ist über die Silbergewinne Beschluss zu
fassen. Auch sind alle das Fest betreffende Angelegenheiten zu regeln.
Insbesondere gibt der 1. Ältermann bekannt, wer das Gildebier liefert, wer
das Gildelokal bewirtschaftet und welche Gewerbetreibende auf dem
Schützenplatz zugelassen sind.
Durch die Schaffer wird mit den Armenbüchsen eine Kollekte erhoben, und
jeder hat Beliebiges zu geben. Aus den Kollekten sind durch die Älterleute vor
Weihnachten an bedürftige Gildemitglieder und/oder die ältesten
Gildeschwestern und Gildebrüder Präsente zu verteilen.
Durch den Major sind die neuen Leutnants unter Überreichung des Säbels in
ihr Amt einzuführen, nachdem sie auf Vorschlag des Majors von der
Mitgliederversammlung gewählt worden sind. Die Versammlung wird durch
das Schließen der Lade beendet. Der Ältermann verkündet das Schließen der
Lade mit den Worten:

«De Lod is to»

Die Versammlung klingt aus mit dem Absingen des Schleswig-Holstein-Liedes.

E. WEINPROBE

Traditionell wird Anfang Juni beim Wirt des Schützenhofes, beim Wirt des
Gildelokals und beim Wirt des Königslokals die Weinprobe durchgeführt.

Teilnehmer sind:
1. und 2. sowie 3. Ältermann,
der Major
der Gildeschreiber
die drei Weinschaffer
der König kann, wie an allen anderen Veranstaltungen,
teilnehmen
Beim Wirt des Schützenhofes wird der Wein zum Gildefrühstück für den
Vorstandstisch geprobt und der Preis ausgehandelt. Auf Kosten der Gilde
sollte für jeden Berechtigten (Vorstand, Offizierskorps, Weinschaffer,
Bierschaffer und geladene Gäste) eine ½ Flasche Wein bewilligt werden.
Beim Wirt des Gildelokals ist der Wein für den Goldenen Apfel, den die
Weinschffer auf Kosten der vor der Lade verurteilten Gildemitglieder
kaufen, zu verkosten und auch hier der Preis auszumachen.
Ebenso wird der «Witwenwein», ein lieblicher Wein, für die Gildeschwestern
und der Wein für den Königsimbiss am Dienstagabend ausgewählt.
Beim Wirt des Königslokals wird der Wein für das Königsfrühstück am
Montagmorgen bestellt.
Der an der Bierlade zum Ausschank kommende Schnaps wird von den
Bierschaffern beim Gildewirt gekauft. Der Preis für diesen Schnaps wird
auch während der Weinprobe ausgehandelt.
Zum Gildeleben gehören auch eine Bierprobe, das Becherwaschen durch die
Bierschaffer und die Vogeltaufe durch den 2. Ältermann. Die Durchführung
erfolgt nach Abstimmung im Vorstand.

F. DAS GILDEFEST
(genannt «Die Gildetage»)

Jedes Jahr um Johanni treffen sich die Gildemitglieder, um nach
althergebrachter Sitte ein Vogelschießen durchzuführen. Nach altem Brauch
wird das Fest vom Vorstand vorbereitet und durchgeführt. Der 1. Ältermann
ist für den allgemeinen Festablauf, der 2. Ältermann für das Schießen auf
den Vogel verantwortlich. Bei zeitweiser Abwesenheit vertritt ihn ein
Kapitän. Der 3. Ältermann macht Besuche im Krankenhaus und in den
Alten- und Pflegeheimen der Stadt und steht sonst dem 1. Ältermann zur
Verfügung.
Derjenige Gildebruder, welcher sich in die Schützenliste einschreiben lässt,
ist verpflichtet, an beiden Schießtagen auszumarschieren, widrigenfalls er
als Königsanwärter gestrichen wird, es sei denn, daß Trauer, Krankheit oder
dringende Verhältnisse eintreten. In solchem Fall hat er sich beim 2.
Ältermann vor dem Ausmarsch zu entschuldigen.
Befreit vom Aus- und Einmarsch sind diejenigen Gildebrüder, die das 70.
Lebensjahr vollendet haben, oder Ältermann gewesen sind.
Am Sonnabend vor dem Gildefest werden die Zelte der Zeltgemeinschaften
aufgebaut. Hierbei ist den Anordnungen der Ältermänner unbedingt Folge
zu leisten.
Am Gildesonntag ab 7.00 Uhr beginnt das Kaffeetrinken der
Zeltgemeinschaften. Die Ältermänner machen einen Rundgang durch die
Zelte und wünschen den Gildeschwestern und Gildebrüdern schöne
Gildetage.
Am frühen Nachmittag wird der Gildevogel mit einem geschmückten
Fuhrwerk vom Vogelmacher von den Bierschaffern eingeholt, zum
Schützenplatz gebracht und dort gerichtet, nachdem sich der Vorstand auf
dem Marktplatz diesem Zug angeschlossen hat.
Auf dem Schützenplatz übergeben die Bierschaffer den Gildevogel an den
1. Ältermann, der nach einer kurzen Ansprache seinem 2. Ältermann den
Gildevogel überantwortet. Der 2. Ältermann lässt den Gildevogel durch die
Richtmannschaft unter Anweisung des Richtmeisters richten.

a) DER GRABBEL-SONNTAG

Nachmittags um ca. 15.30 Uhr treffen sich alle Gildebrüder im Gildelokal. In
diesem von den Schaffern unter Leitung des 3. Ältermannes
ausgeschmückten Saal befindet sich auch die sogenannte Bierlade der
Bierschaffer.
Den Vorstandstisch zieren die alten Laden und die Gildeschätze.
Nach Öffnen der mittleren Lade (Hauptlade) durch den 1. Ältermann ist die
Versammlung eröffnet. Der 1. Ältermann gibt das Gildebier frei, das jeder
Gildebruder an der Bierlade in alten Zinnbechern ausgeschenkt erhält. Der
Vorstand wird von den Weinschaffern bedient, die den Bierschaffern auch
beim Einsammeln der Zinnbecher und Kannen zur Hand gehen.
Nach Öffnen der Lade kann Gericht gehalten werden.
Der 1. Ältermann gebietet Ruhe im Saal, damit die von den Revisoren
aufgerufenen Namen verstanden werden und der Aufgerufene sich durch
Armheben melden kann. Wer sein Schießgeld bezahlt hat oder bis zum Ende
dieser Versammlung beim Gildeschreiber bezahlt, kommt auf die Grabbel-
Liste und nimmt damit am Vogelschießen am folgenden Montag und
Dienstag teil.
Wer entschuldigt nicht anwesend ist, kann sich durch den von ihm
beauftragten Schützen vertreten lassen.
Ein Kapitän hält dem Aufgerufenen den Grabbelpott mit den
Schießnummern hin. Die Schießreihenfolge wird an einem der
Hilfsschreibertische namentlich in vorbereiteten Heften (Schießkladden)
eingetragen.
Die Bierschaffer melden dem 1. Ältermann rechtzeitig, wenn das für diesen
Tag vorgesehene Bier zur Neige geht, damit der 1. Ältermann die Bierlade
schließen lassen kann. Schnaps, der gegen Beliebiges von jedem
Gildebruder zu kaufen ist, darf auch außer den Bierladezeiten ausgeschenkt
werden. Beliebiges bedeutet ein möglichst angemessenes Entgelt in
deutscher Währung, wobei grundsätzlich auf größere Beträge nicht
herausgegeben wird. Der Schnaps ist von den Bierschaffern beim Saalwirt
zu erwerben, ebenso der Wein für den Goldenen Apfel durch die
Weinschaffer. Überschüsse rechnen die Schaffer mit dem Gildeschreiber,
der auch Kassenführer ist, nach der Schlussversammlung am Mittwoch nach
dem Gildefest ab. Wenn die letzte Schießnummer gegrabbelt und notiert ist,
schließt der 1. Ältermann die Versammlung durch Schließen der Lade.
Im Anschluss trifft sich der Gildevorstand zum Platzkonzert vor dem Ratha us.
Der Tag wird gemeinsam mit dem Zapfenstrich in den Straßen Oldenburgs
beendet.

b) GILDEMONTAG

Der erste Hauptgildetag – Montag – wird eingeleitet durch den Weckruf
verbunden mit den Ständchen, die den Vorstandsmitgliedern und
Ehrenmitgliedern gegeben werden. Der Beginn des Weckrufs findet um 5.00
Uhr statt. Die Kapelle teilt sich in zwei Gruppen. Jede Gruppe wird durch
einen Weinschaffer angeführt. Weckruf und Ständchen sollten möglichst um
7.00 Uhr abgeschlossen sein. Ab 7.00 Uhr Eintreffen der Älterleute und
Sammeln der Gildebrüder im Gildelokal. Die Gildebrüder werden bei
Eintreffen mit einem Tusch der Kapelle begrüßt.
Der 1. Ältermann öffnet die Lade. Der erste Gilde Tag hat begonnen.
Der Ausschank des Gildebiers wird freigegeben. Die ersten Anklagen über
Beschuldigungen und Verfehlungen werden beim 1. Ältermann vorgebracht
und von ihm entsprechend der Schwere geahndet. Der Gildeschreiber
wacht über die Einhaltung des Zeitablaufes. Gegen 8.00 Uhr schließt der 1.
Ältermann die Lade und fordert zum Aufbruch zur Einholung der Fahnen
und zum Abholen des Majors und des Königs auf. Der Adjutant übernimmt
das Kommando.
Der dritte Ältermann beginnt nach dem Fahnenausmarsch aus dem Rathaus
seine Besuche im Krankenhaus und in den Alten- und Pflegeheimen und
überbringt die herzlichen Grüße aller Gildeschwestern und Gildebrüder.
Der letztjährige 1. Ältermann begrüßt und betreut die eintreffenden Gäste
im Gildelokal.
Die Fahnen werden vom Rathaus eingeholt. Die Vertreter der Stadt
erwarten den Zug. Anlässlich der Übergabe der Fahnen hält der
Bürgermeister eine Rede auf die Gilde, der 1. Ältermann eine Rede auf die
Stadt. Der Bürgermeister lädt die Vorstandmitglieder mit Tabakwaren
außerordentlich guter Qualität zum Begrüßungstrunk ein. Danach findet der
Fahnenausmarsch statt. Mit den Fahnen wird der Major abgeholt. Er erhält
Meldung durch den Adjutanten. Nach der Begrüßung folgt das Abschreiten
der Front der Gildebrüder mit dem Adjutanten und den Älterleuten sowie
der Marsch der Gilde zum König. Der König erwartet die Gildebrüder vor
dem vom Vorstand der Gilde ausgewählten Lokal.
Ein Begrüßungstrunk und ein kleiner Imbiss erwartet die
Vorstandsmitglieder, die Offiziere und die Weinschaffer. Anschließend
findet der Rückmarsch ins Gildelokal statt.
Im Gildelokal öffnet der 1. Ältermann wieder die Lade.
Eventuelle Anweisungen werden durchgegeben. Das Gildegericht wird
fortgesetzt. Die Armenbüchsen gehen um (Weinschaffer). Der Major lässt
die Offiziere vor der Lade zur Vergatterung antreten. Er ermahnt sie zur
Aufsichtspflicht während der Gildetage und übergibt ihnen das Deputat: pro
Tag 2 Schnäpse und 3 Zigarren.
Der Major gibt das Zeichen zum Ausmarsch. Der 1. Ältermann lässt die
Bierlade schließen. Die Gildebrüder treten zum Ausmarsch zum
Schützenplatz an.
Der Major wacht über folgende Marschordnung:

Löffelbrettträger
1. Musikkapelle
Adjutant und Major
2. Ältermann, König, 1. Ältermann
2. Revisor, Gildeschreiber, 1. Revisor (3. Ältermann)
Stadtfahne
Ehrengäste, Ehrenmitglieder
Fahnenabordnungen der Gastgilden
Musikkapelle (optional)
1. Kapitän
1. Fahne
Weinschaffer
1. Kompanie
2. Musikkapelle
2. Kapitän
2. Fahne
Bierschaffer
2. Kompanie
3. Musikkapelle
3. Kapitän
3. Fahne
3. Kompanie

Beim Ummarsch sollte der Kirche des Schutzpatrons der Gilde die Referenz
erwiesen werden.
Auf dem Schützenhof angekommen übernimmt der Major das Kommando.
Der Adjutant spricht das Gildegebet. Danach rückt die Gilde ins Gildelokal
zum Gildefrühstück ein.

c) DAS GILDEFRÜHSTÜCK

Nachdem der Vorstand und die Gäste entsprechend der vorbereiteten
Tischordnung Platz genommen haben, begrüßt der 1. Ältermann den König,
die Gildemitglieder und die Gäste. Der 1. Ältermann lässt den König
«hochleben». Anschließend wird das Gildefrühstück eingenommen.
Traditionsgemäß wird Mokturtle gegessen. Im Anschluss werden die
Festreden gehalten. Dabei soll darauf geachtet werden, dass der Vertreter
der Stadt die Reden eröffnet und das Schleswig-Holstein-Lied singen lässt.
Nach Möglichkeit soll der Vertreter des Kreises die offiziellen Reden
beschließen und das Deutschlandlied singen lassen. Den Abschluss der
Reden bildet immer die Damenrede, die durch den Major zu Ehren der
Gildeschwestern gehalten wird. Das Frühstück endet mit dem Aufruf des 2.
Ältermannes, mit dem Schießen zu beginnen.
Der Aufruf zum Schießen lautet:

«Dat Scheeten geit los»

Er bittet die Schützen, sich zu den Schießleitern zu begeben. An den
Schießleitern bläst ein Trompeter das Schießsignal. Zu diesem Zeitpunkt
haben sich der 2. Ältermann und die Sicherheitsoffiziere, der
Büchsenmacher, der Nummernaufrufer (in der Regel der Gildebote) und der
Vogelholzsammler (Splitterkieker) an den Schießleitern zu versammeln.
Der 2. Ältermann ist verantwortlicher Leiter des Schießens. Ablösung für ihn
ist ein Kapitän in Uniform. Dem 2. Ältermann ist ein Leutnant für besondere
Aufträge zur Verfügung zu stellen.
Die Sicherheitsoffiziere, die im Besitz einer Feuerwerker- Befähigung sein
müssen, haben für die Sicherheit an den Schießleitern und für die
Einhaltung der Absperrvorschriften zu sorgen.
Der Büchsenmacher betreut die Waffen und die Munition. Er darf nur
Waffen zum Schießen zulassen, die amtlich anerkannt und zugelassen sind.
Der Nummernaufrufer sagt die Schießnummern und Namen an. Nach
dreimaligem erfolglosen Aufruf hat er die Schießnummer abzuhaken und
der Schütze wird in diesem Durchgang übergangen.
Der Vogelholzsammler birgt die abgeschossenen Teile des Vogels, bringt sie
zum 2. Ältermann der entscheidet, ob es sich um einen gültigen Gewinn
handelt. Der Nummernaufrufer trägt den Gewinn dann in die Schießkladde
ein. Wird ein Teil des Vogels in einzelnen Stücken abgeschossen, so dass
der Stempel nicht vorgezeigt werden kann, fällt der Preis an die Gilde. Diese
Gewinne können auf der Mittwoch-Versammlung verlost werden. Bei
kleineren Gewinnen, die oft ganz weggeschossen werden, entscheidet der
2. Ältermann sofort, ob der Gewinn auf einen anderen Teil des Vogels
übertragen wird. Ebenso ist zu verfahren, wenn ein Schütze mit einem
Schuss zwei Teile abschießt. Für einen Schuss ist grundsätzlich nur ein
Gewinn zu erzielen. Der Vogelholzsammler hat auch darauf zu achten, dass
die Absperrungen im weiten Rund um die Vogelstange nicht überschritten
werden.
Das Schießen beginnt mit dem Ehrenschuss für den König. Er kann selbst
schießen oder seinen Schuss durch seinen Schützen abgeben lassen.
Nach dem Schuss für den König wird mit Nr. 1 beginnend in der Reihenfolge
der Schießkladde geschossen. Auf welches Teil am Vogel geschossen wird,
bleibt dem Schützen überlassen.
Das Schießen wird von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr unterbrochen. Dies ist «De
Melkpaus», die nach alter Tradition einzuhalten ist. Es ist dies die Zeit, in
welcher, als noch nach dem Vogel auf offener Stange geschossen wurde,
den Bauern das Betreten des Oldenburger Bruches zum Melken der Kühe
gestattet war. Während des Schießens war das Bruch Sperrgebiet.
Nach der Melkpause wird das Schießen bis gegen 20.00 Uhr fortgesetzt,
anschließend erfolgt der Einmarsch mit den Fahnen in das Gildelokal. Der
Gildemontag endet für die Gildemitglieder und Gäste mit dem Tanz im
Schützenhof.

d) GILDEDIENSTAG

Am Gildedienstag versammeln sich die Gildebrüder ab 9.00 Uhr im
Gildelokal. Bei diesem Treffen im Gildelokal ist die Lade ununterbrochen
geöffnet. Gildebier wird ausgeschenkt und es wird Gericht gehalten. Der
Ausmarsch erfolgt um 11.00 Uhr und führt über den Alten Markt zum
Schützenplatz, so dass das Schießen um 11.30 Uhr fortgesetzt werden
kann. Je nach Zustand des Vogels wird intensiv oder mit Verzögerungen
weitergeschossen.
«De Melkpaus» ist wieder einzuhalten.
Die letzten Regentschaftsstunden des Königs sind nun angebrochen und die
Spannung steigt.
Gegen 20.00 Uhr wird der Königsschuss erwartet. Es ist streng darauf zu
achten, dass nur die Gildebrüder zum Königsschuss zugelassen werden, die
am Ausmarsch teilgenommen haben. Vom Ausmarsch sind jedoch alle
Gildebrüder befreit, die das 70. Lebensjahr vollendet haben, bereits das
Amt des Ältermannes bekleidet haben oder entschuldigt sind.
Neuer König der St. Johannis Schützen- und Totengilde von 1192 e.V. ist,
wer zuletzt die Stange rein macht von dem, was sich daran noch vom Vogel
befindet.
Sollte es sich jedoch ereignen, dass die Schützen in zwei Tagen mit dem
Abschießen des Vogels nicht fertig werden, so darf deshalb das Schießfest
nicht verlängert werden. Der Vorstand entscheidet, wann das Schießen
beendet ist. Die noch am Vogel befindlichen Nebengewinne sind dann unter
den Schützen in der Mittwochsversammlung zu verlosen, und zwar unter
den nächstfolgenden Schützen. Der König ist auf jeden Fall am
Dienstagabend zu ermitteln.
Die Auslosung erfolgt unter Leitung der anwesenden Mitglieder des
Vorstands in folgender Weise:
Der 1. Ältermann eröffnet den Grabbelkönigkasten, in dem sich 50
gemischte Losnummern in Reihenfolge 1-50 befinden. Der 2. Ältermann
zieht ein Los. Ausgehend von der letzten tatsächlich geschossenen
Schießnummer wird so der König ausgezählt, wobei die Nummern der nicht
ausmarschierten Gildebrüder wie beim Schießen ausgeschlossen werden.
Damit ist der Grabbelkönig ermittelt.
Im Zeitpunkt des Königsschusses trägt der alte König nur die Königskette.
Die Königsschärpe hat der 1. Ältermann in Verwahrung, die er dem neuen
König nach dem Königsschuss umhängt. Der alte König wird aus seinem
Zelt abgeholt und mit Musik in das Zelt des neuen Königs geleitet, wo er
von dem neuen König erwartet wird.
Der Adjutant übergibt die vom alten Königszelt abgenommene Zeltkrone
dem Zeltvater des neuen Königszelte s.
Die Bierschaffer sorgen für zwei Kisten Bier und zwei Flaschen Schnaps in
diesem Zelt. Die Schaffer sorgen auch dafür, dass im Schützenhof der
Vorstandstisch frei wird und ausreichend Bier für den Vorstand bereit steht.
Im Königszelt hält der 1. Ältermann eine kurze Ansprache, legt hier der
neuen Majestät den Königsorden an und bringt ein dreifaches «Hoch» auf
den König aus. Die feierliche Königsproklamation durch den 1. Ältermann
findet je nach Wetterlage im Schützenhof bzw. unter freiem Himmel statt.
Der 2. Ältermann und der Major nehmen dem alten König die Königskette
ab und legen sie dem neuen König an. Jetzt richtet die Majestät einige
Worte an sein Gildevolk. Mit dem Schleswig-Holstein-Lied findet die
Königsproklamation ihren Abschluss. Der scheidende König wird vom 3.
Ältermann betreut und dieser ist mit seiner Frau bis zum Einmarsch in das
Gildelokal Gast des neuen Königs. Nach der Königsproklamation marschiert
die Gilde zur Vogelstange, wo der Adjutant das Schlussgebet spricht und
das Dankgebet «Nun danket alle Gott» gesungen wird.
Anschließend erfolgt der Einmarsch des Königs mit Vorstand, Offizierskorps
und Wein- und Bierschaffern zum Königsimbiss. Hierzu ist die dem König
zustehende Wiesenpacht der seit altersher von der Stadt Oldenburg der
Gilde überlassenen Königswiesen zu verwenden.
Nach dem Imbiss marschiert die Gilde in das Gildelokal. Hier haben die
Weinschaffer auf einem auf der Tanzfläche stehenden Tisch den
«Witwenwein» bereit zu stellen. Der 1. Ältermann gibt nach Öffnen der Lade
den Witwenwein für die Gildeschwestern und das Gildebier für alle
Teilnehmer frei. Nachdem die neue Majestät nochmals vorgestellt ist und
ein dreifaches «Hoch» auf ihn ausgebracht wurde, spielt die Musik zum
«Königstanz» auf.
Der 2. Ältermann und der Major nehmen anschließend die Verteilung der
Silbergewinne vor und bitten zum «Löffeltanz», dem Ehrentanz der
Silberlöffelgewinner.
Mit einem langanhaltenden Ball, Gerichtsverhandlungen vor der Lade und
Ausschank von Gildebier nimmt dieser 2. Gilde Tag in den frühen
Morgenstunden sein Ende.

e) MITTWOCHSVERSAMMLUNG

Am Mittwoch nach zwei Gildetagen findet um 16.00 Uhr eine
Mitgliederversammlung im Schützenhof statt. Nach dem «Hoch» auf den
König und dem Gedenken an die im vergangenen Jahr verstorbenen
Gildeschwestern und Gildebrüder finden die satzungsgemäßen Wahlen statt.
Die Vorschläge für die Wahlen der 3 Bierschaffer werden satzungsgemäß
vom Vorstand gemacht und müssen das Mitgliedsalter berücksichtigen,
wobei der Vorstand die Auswahl so zu treffen hat, dass der
Ältermannnachwuchs gesichert ist.
Es müssen immer 6 (sechs) Anwärter vorgeschlagen werden, also 3
Anwärter, die zum zweiten Mal und 3 Anwärter, die zum ersten Mal zur
Wahl stehen. Wer beim zweiten Mal nicht gewählt wird, scheidet aus. Die
Wahlen finden mit Hilfe des sogenannten Kugelkastens statt. Dieser ist
zweigeteilt und hat zwei Trichteröffnungen. Jeder Gildebruder verfügt über
eine Kugel, die ihm von den Weinschaffern vor dem Wahlgang ausgehändigt
wird. Vor dem Kugelkasten sind die Vorgeschlagenen jeweils zu zweit in der
Weise vermerkt, dass der eine zum zweiten Mal und der andere zum ersten
Mal zur Wahl steht. Die jeweilige Paarung bestimmt der Vorstand. Jeder
vom Vorstand Vorgeschlagene hat zuvor seine Bereitschaft zu erklären und
muss bei dieser Versammlung anwesend oder beim 1. Ältermann
entschuldigt sein. Die Wahl muss von jedem Gildebruder persönlich durch
Einwerfen der Kugel in den betreffenden Trichter des Kugelkastens
ausgeübt werden, da andernfalls der Wahlgang ungültig ist und wiederholt
werden muss. Die Kugeln werden nach dem Wahlgang von den 3 Kapitänen
ausgezählt. Die meisten Kugeln bestimmen den Wahlsieg.
Die Weinschaffer werden nicht gewählt, sondern die Bierschaffer des
Vorjahres rücken automatisch in die Stellung des Weinschaffers. Fällt ein
Weinschaffer während des Gildejahres aus, so wird er durch einen vom
engeren Vorstand zu bestimmenden Bierschaffer ersetzt. Fällt ein
Bierschaffer aus (auch durch Aufrücken zum Weinschaffer) bestimmt der
Vorstand aus den drei zur Wahl gestandenen denjenigen, der Bierschaffer
wird.
Der zukünftige 3. Ältermann wird durch Zuruf gewählt, und zwar auf
Vorschlag des Vorstandes.
Der neue 3. Kapitän wird in der gleichen Weise gewählt. Eine anstehende
Majorswahl verläuft wie die Kapitänswahl. Die Wahl der Revisoren erfolgt
ebenfalls durch Zuruf.
Alle Wahlen lösen ihre Wirkung erst zum 01. Januar des folgenden Jahres
aus. Die Versammlung wird durch das Singen des Schleswig-Holstein-Liedes
und das Schließen der Lade durch den 1. Ältermann beendet. Nach
Abschluss der Versammlung übergeben die bisherigen Bierschaffer den neu
gewählten Bierschaffern die Zinn- und Silberutensilien.
Die Zelte der Zeltgemeinschaften sind bis zum Abend dieses Tages
abzubauen.

f) KÖNIGSESSEN

Der König kann nach eigenem Ermessen zu einem Königessen einladen.

 

Oldenburg in Holstein, den 08. Juni. 2015

 

1.Ältermann                    2.Ältermann                    3.Ältermann
Reimer Rohde            Hans-Adolf Jensen           Helmut Schwarze